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Neue Gebäudeförderung – was nun beim Heizungstausch gilt und Wegweiser fürs energetische Gesamtkonzept

Einige Zuschüsse sind gekürzt oder werden schrittweise gesenkt. Zwei Zielgruppen profitieren. Beim Heizungstausch abzuwarten, kann kosten.

Wer die staatliche Förderung für eine effiziente Heizanlage in Anspruch nehmen möchte, muss sich an neuen Regelungen orientieren. Hintergrund ist das am 21.07.2026 in Kraft getretene Gebäudemodernisierungsgesetz. Damit ändert sich auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude, darunter Zuschüsse für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärmeanschlüsse. Nach wie vor unterstützt die KfW private Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, aber es gibt Einschnitte. So entfallen nun der Effizienzbonus für Wärmepumpen sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen komplett. Andere Zuschüsse werden schrittweise reduziert.

Wer bereits über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte seine Planung nicht unnötig verschieben, sondern die aktuellen Angebote nutzen. Die bisherige Grundförderung von 30 Prozent etwa bleibt erhalten. Der bisherige Klimageschwindigkeitsbonus sinkt nun von 20 auf 16 Prozent und wird dann schrittweise alle sechs Monate weiter reduziert. Diesen KfW-Förderbaustein können private selbstnutzende Bauherren in Anspruch nehmen, die ihre alte, noch funktionierende fossile Heizung gegen ein effizienteres und klimaschonenderes System austauschen – meist ist dies eine Wärmepumpe.

Von den neuen Regelungen sollen zunächst vor allem jene profitieren, die finanziell weniger Spielraum haben. Der gestaffelte Einkommensbonus kommt künftig vor allem Menschen mit einem geringen Jahreseinkommen unter 30.000 Euro zugute. Je nach Einkommen sind Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der Investitionskosten möglich. Konkret bedeutet das: Die maximale Fördersumme für diese Einkommensgruppe steigt 2026 von 21.000 auf 22.400 Euro, wird danach aber schrittweise gesenkt. Für private Bauherren mit einem Jahreseinkommen bis 40.000 Euro sinkt sie schon jetzt auf 19.600 Euro im Jahr 2026 und bis 2030 auf 13.200 Euro. Bei einem Jahreseinkommen ab 40.000 Euro sind es 2026 maximal 16.500 Euro und 2030 nur noch 6.600 Euro.

Neu eingeführt wird ein Kinderbonus. Für eine Familie mit einem oder mehreren Kindern reduziert sich das anzusetzende Einkommen um 10.000 Euro. Dieser Kinderbonus gilt auch für Familien mit höherem Einkommen. Schrittweise heruntergefahren werden wiederum die maximal förderfähigen Investitionskosten. Für die erste Wohneinheit sinke sie zunächst von 30.000 auf 28.000 Euro, anschließend alle sechs Monate um weitere 750 Euro. Die Heizung zeitnah zu modernisieren, wird sich für viele auch deshalb rechnen.

Der Bund hat unter anderem die Förderung des individuellen Sanierungsfahrplans modifiziert – eine Herausforderung für private Bauherren.

Neben Änderungen bei der Förderung effizienter Heizungen, wie hier bereits beschrieben, wird auch bei der Förderung weiterer einzelner Effizienzmaßnahmen vieles neu geregelt. Nach wie vor können private Bauherren sich hierfür an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wenden. Analog zur Heizungsförderung sinken die maximal förderfähigen Ausgaben auch in diesem Bereich. Dies geschieht schrittweise mit der Zahl der Wohneinheiten: für die erste betragen sie 30.000 Euro, für die zweite bis sechste 15.000 Euro. Zugleich hat der Bund die Förderung des individuellen Sanierungsfahrplans modifiziert. Der iSFP-Bonus wird nun erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Für private Bauherren, die sanieren wollen, wird es dadurch finanziell schwieriger.

Lohnt sich der iSFP künftig erst bei der zweiten Sanierungsmaßnahme? Diese Einschätzung greift zu kurz. Die Fördergrenze von 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr bei Maßnahmen aus einem iSFP bleibe zwar bestehen. Der zusätzliche iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten werde bei der neuen Regelung aber erst für förderfähige Ausgaben oberhalb von 30.000 Euro wirksam. Das ist gerade für Einfamilienhäuser problematisch. Der Hintergrund: Dort besteht eine energetische Sanierung in der Regel nicht aus zwei großen Einzelmaßnahmen, sondern aus vielen kleineren, sinnvoll aufeinander abgestimmten Schritten: Fenster, Dämmung einzelner Bauteile, Kellerdecke, oberste Geschossdecke, <dfn>Lüftung</dfn>, Heizungsoptimierung oder spätere Fassadenarbeiten. Der iSFP soll genau diese Maßnahmen in die richtige bauliche und zeitliche Reihenfolge bringen. Er verhindert, dass Eigentümer planlos und jeweils nur nach dem billigsten Angebot sanieren – mit dem Risiko, dass spätere Schritte erschwert, verteuert oder energetisch entwertet werden.

Wenn für Maßnahmen bis 30.000 Euro der finanzielle Vorteil des iSFP entfällt, wird dieser Anreiz erheblich geschwächt. Viele Eigentümer werden dann kleinere Maßnahmen nur noch auf das gesetzliche Mindestniveau und möglichst kostengünstig ausführen lassen. Das ist weder eine verlässliche Strategie für Werterhalt noch ein Weg zu einem insgesamt energetisch hochwertigen Gebäude.

Dach und Fassade sind häufig die wenigen Bauteile, bei denen größere Maßnahmen in einem Zug sinnvoll oder notwendig sind. Die meisten übrigen Sanierungsschritte können und müssen Eigentümer dagegen über Jahre verteilt umsetzen. Gerade dafür braucht es den Sanierungsfahrplan: als verbindliche <dfn>Orientierung</dfn>, damit aus einzelnen Entscheidungen am Ende ein stimmiges Gesamtkonzept wird. „Im Idealfall liegt das Gebäude nach der Sanierung energetisch deutlich über den gesetzlichen <dfn>Mindestanforderungen</dfn>.

So gilt auch nach Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes und der damit neu justierten Bundesförderung für effiziente Gebäude: Private Bauherren sollten sich schon vor einer anstehenden Sanierung an Fachleute wenden.

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail, Internet oder hier!