Aktuelles
Neuigkeiten rund ums "BAUEN" 2026
Das neue Jahr bringt für Bauherren und Immobilienbesitzer einige neue Regelungen/Trends mit sich!
Die Neuerungen/Änderungen für 2026 im Detail:
Hoffnung für 2026:
Nach einem kurzen Aufschwung zu Jahresbeginn bleibt die Bauwirtschaft im Minus. Die „Jahresanalyse Deutschland 2025/2026“ von BauInfoConsult prognostiziert ein weiteres Verlustjahr im Wohnungsbau. Schwache Nachfrage und hohe Baukosten prägen das Bild, besonders im Neubausegment. Erst 2026 sollen die angestoßenen Genehmigungsprozesse zu einer spürbaren Belebung führen. Regional wird der Süden am stärksten profitieren, während im Norden nur geringe Verbesserungen erwartet werden.
Wohnungsbedarf bleibt hoch
Laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung werden bis 2030 jährlich 330.000 neue Wohnungen benötigt – vor allem in Ballungsräumen. Trotz einer alternden Gesellschaft steigt die Zahl der Haushalte weiter. Damit wächst die Kluft zwischen Bedarf und Bautätigkeit, besonders in Großstädten.
Prefab und Nachhaltigkeit als Trends
Serielles und modulares Bauen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Bereits 2024 enthielt jedes fünfte Projekt vorgefertigte Elemente, bis 2030 soll sich der Anteil verdoppeln. Beton bleibt dominierend, doch Holz und kreislauffähige Materialien holen auf. Hersteller planen, ihre Produkte bis 2035 weitgehend recyclingfähig zu gestalten. Auch Robotik und 3D-Druck treiben Effizienz und Genauigkeit voran.
Gemischte Aussichten im Nichtwohnungsbau
Während der Wohnungsbau ab 2026 wieder wachsen dürfte, bleiben Büro-, Industrie- und Handelsimmobilien unter Druck. Lichtblicke bietet die Hotel- und Gastronomiebranche, wo serielles Bauen für schnellere Fertigstellungen sorgt. Innovative Methoden könnten künftig nicht nur Effizienz, sondern auch Stabilität in den Markt bringen.
2026 verändert sich die Rahmenlage für Bauherren, Käufer und Eigentümer spürbar. Höhere CO₂-Kosten, neue Förderprogramme und offene Gesetzesfragen prägen den Jahresstart. Welche Regeln feststehen, wo Bewegung möglich ist und warum sich frühes Handeln lohnt, zeigt ein Überblick.
Steigende CO₂-Abgaben, sinkende Energiepreise und neue Fördermöglichkeiten bestimmen das Jahr 2026. Die CO₂-Abgabe erhöht sich weiter auf 55 bis 65 Euro pro Tonne. Dies betrifft insbesondere Heizöl, Erdgas sowie Kraftstoffe und führt zu höheren Kosten beim Heizen und Tanken. Gleichzeitig sinken Netzentgelte und Stromsteuer, die Gasspeicherumlage entfällt. Somit kann ein typischer Vier-Personen-Haushalt dadurch bis zu 70 Euro pro Jahr bei den Stromkosten sparen.
Der sogenannte Bau-Turbo soll Genehmigungsverfahren vereinfachen. Kommunen können bis 2030 Bauvorhaben auch ohne klassischen Bebauungsplan zulassen. Ob Genehmigungen für private Bauherren tatsächlich schneller werden, hängt vom Projekt und der kommunalen Praxis ab. Deshalb lohnt sich eine Nachfrage vor Ort.
Für Familien verbessert sich zudem die KfW-Förderung „Jung kauft Alt“. Statt einer Sanierung auf Effizienzhaus 70 EE genügt seit Oktober 2025 der Standard Effizienzhaus 85 EE. Der Endkundenzins wurde von 1,71 auf 1,12 Prozent gesenkt (Zinsbindung zehn Jahre, Laufzeit 35 Jahre). Auch das Programm „Wohneigentum für Familien“ profitiert von dieser Anpassung.
Förderung für Umbau und Neubau ab 2026
Die Förderung für altersgerechten Umbau kehrt im kommenden Jahr zurück. Wer die Förderung nutzen möchte, sollte zügig einen Antrag stellen, denn die KfW-Förderung war in der Vergangenheit sehr gefragt. Zudem legt die Bundesregierung die EH55-Förderung im Programm Klimafreundlicher Neubau wieder auf. Ab dem 16. Dezember 2025 stehen einmalig 800 Millionen Euro bereit. Gefördert werden Neubauten, die höchstens 55 Prozent der Energie eines Standardhauses benötigen und vollständig erneuerbar beheizt werden. Die Bauarbeiten dürfen erst nach Förderstart beginnen.
Parallel bleibt die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz offen. Eine vollständige Aufhebung gilt als unwahrscheinlich, eine Reform ist jedoch geplant. Das Förderbudget für die Bundesförderung für effiziente Gebäude sinkt 2026 auf 11,9 Milliarden Euro. Wer eine konkrete Maßnahme plant, sollte nicht abwarten, sondern die aktuellen Fördermöglichkeiten nutzen und rasch einen Antrag stellen. Künftig dürfte die Förderung stärker auf einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster und Heizungstausch setzen, Details stehen aber noch aus.
Energiepolitik, Photovoltaik und neue Gebäudestandards
Unklar bleibt, ob die feste Einspeisevergütung für private Photovoltaikanlagen abgeschafft wird. Eine Änderung wäre nur durch eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes möglich und frühestens 2026 zu erwarten. Für bestehende Anlagen bleibt die Vergütung unberührt. Ist der Antrag auf EEG-Vergütung einmal genehmigt, bekommt man sie zwanzig Jahre lang. Ein Wegfall würde daher ausschließlich neue Anlagen betreffen.
Daneben arbeitet die Bundesregierung am Gebäudetyp E, der kostengünstigeres Bauen durch vertraglich vereinbarte Abweichungen von heutigen Standards ermöglichen soll. Ein Gesetzentwurf wird bis Ende 2026 erwartet. Zudem muss Deutschland die EU-Gebäuderichtlinie EPBD umsetzen, was höhere Anforderungen an Energieeffizienz und Klimaverträglichkeit zur Folge haben dürfte.
Das Jahr 2026 setzt neue Wegmarken. Auch wenn noch nicht alle Entscheidungen gefallen sind, bewegt sich viel. Für Eigentümer, Bauherren und Sparer heißt das: Wer gut informiert ist und frühzeitig handelt, verschafft sich Planungssicherheit und spart am Ende bares Geld.
Für mehr bezahlbaren Wohnraum
Mit der Zündung des Bau-Turbos hat das BMWSB die Grundlage dafür geschaffen, dass künftig schneller gebaut, aufgestockt und nachverdichtet werden kann. Mit dem deutlichen Aufwuchs der Investitionen für mehr Wohnraum legt die Bundesregierung jetzt mit Geld nach – weil jedes Zuhause zählt!
Soziale Wohnraumförderung
Die Bundesregierung stärkt den sozialen Wohnungsbau konsequent weiter und erhöht die Investitionen deutlich, um beim weiterhin sinkenden Sozialwohnungsbestand endgültig die Trendwende einzuleiten. Insgesamt stellt der Bund hierfür von 2025 bis 2029 rund 23,5 Milliarden Euro bereit – ein Rekordbetrag!
Länder, Kommunen, Investoren und Bauwirtschaft erhalten damit Planungssicherheit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Die Länder stellen zusätzlich Mittel in vergleichbarer Größenordnung zur Verfügung. Denn die soziale Wohnraumförderung schafft dringend benötigten Wohnraum:
- für Haushalte mit geringem Einkommen,
- für Studierende und Auszubildende,
- im innerstädtischen Bereich,
- im Neubau ebenso wie in der Bestandssanierung
Für ein besseres Zusammenleben
Die Städtebauförderung wächst
Mit der Städtbauförderung unterstützt der Bund die Städte und Gemeinden dabei, Wohn- und Lebensräume attraktiv und nachhaltig zu gestalten. Damit die Kommunen zukunftsfähige Quartiere entwickeln und neue Ideen umsetzen können, werden die Programmmittel für die Städtebauförderung bis 2029 schrittweise verdoppelt. In einem ersten Schritt steigt die Städtebauförderung von ehemals 790 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro im Jahr 2026.
Oft leiden gerade diejenigen Gemeinden unter knappen Finanzen, die den stärksten Transformationsdruck verspüren. Mit der deutlichen Erhöhung der Städtbauförderung haben nun noch mehr Gemeinden die Chance, die Veränderungen aktiv zu gestalten und öffentliche Räume aufzuwerten. Unterstützt werden vor allem Projekte, die das direkte Lebensumfeld und damit den Alltag der Menschen spürbar verbessern – sei es durch die Aufwertung von Freiflächen, die Sanierung von Sportstätten, Klimaanpassungen und vieles mehr. So sorgt die Städtebauförderung für lebendige Quartiere und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Sanierung kommunaler Sportinfrastruktur
Aufgrund knapper Finanzmittel vor Ort blieb die Modernisierung kommunaler Sportstätten in der Vergangenheit oft als erstes auf der Strecke. Zum Abbau des daraus resultierenden Sanierungsstaus leistet der Bund im kommenden Jahr einen signifikanten Beitrag. Zusätzlich zu den bereits im Regierungsentwurf eingestellten Mitteln für die Sanierung kommunaler Sportstätten hat der Deutsche Bundestag noch einmal Mittel für die Sanierung von Schwimmbädern zur Verfügung gestellt:
- 333 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten sowie
- zusätzliche 250 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Schwimmstätten und Schwimmbäder
Weitere Mittel für den Weg zur Klimaneutralität, für Frauenhäuser und für das altersgerechte Umbauen
Die energetische Modernisierung unserer Städte und Gemeinden ist zentral für den Klimaschutz und die Lebensqualität. Der Bund hat dafür gerade erst im Haushalt 2025 das Programm „Energetische Stadtsanierung“ im KTF reaktivert und setzt es im Jahr 2026 mit 75 Millionen Euro fort.
Zudem wird zusammen mit den Gründungsländern das dezentrale Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen gegründet. Für 2026 sind hierfür 15 Millionen Euro vorgesehen. Das Bundesforschungszentrum soll als zentraler Akteur den Transformationsprozess auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045 begleiten und die Bauwirtschaft nachhaltig stärken. Nach dem Aufbau wird es wichtige Impulse für nachhaltiges Bauen setzen.
Für die Sanierung von Frauenhäusern stehen im Jahr 2026 Programmmittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm zum barrierefreien und altersgerechten Umbauen wird mit Programmmitteln von 50 Millionen Euro ausgestattet. Beide Programme sind im SVIK etatisiert
BauPVO ist ab 2026 wirksam
Die BauPVO legt den langfristigen gesetzlichen Rahmen für die Vermarktung von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt fest. Sie dient dazu, den Binnenmarkt für Bauprodukte zu harmonisieren und den freien Verkehr dieser innerhalb der EU zu erleichtern. Dadurch soll insgesamt die Qualität und Sicherheit von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt verbessert werden. Die Verordnung trat bereits am 7. Januar 2025 in Kraft und ist ab dem 8. Januar 2026 in allen Mitgliedstaaten wirksam.

