MÄRZ/APRIL 2018

Fundamenterder sind lebenswichtig

Aus den Augen, aus dem Sinn? Den Begriff „Fundamenterder“ kennen die wenigsten Bauherren. Sie werden den Fundamenterder auch kaum zu Gesicht bekommen, denn er liegt entweder in der Bodenplatte des Hauses oder sogar noch erheblich darunter im Erdreich. Der Fundamenterder ist Teil des elektrischen Schutzsystems eines Hauses. Er ist lebenswichtig für die Sicherheit der Bewohner, denn er leitet die Spannung bei Blitzeinschlägen im Haus oder in der Nachbarschaft ins Erdreich ab.

Das ist allerdings den meisten Bauherren nicht bewusst. Und auch viele Firmen zollen dem Fundamenterder nicht die Sorgfalt, die nötig ist, damit er die Bewohner im Ernstfall wirklich schützt. Fundamenterder müssen seit 1980 eingebaut werden. Seit März 2014 gelten neue Vorschriften. Sie sind in der DIN 18014:2014-3 geregelt. Auslöser der Neuregelung sind neue Forschungserkenntnisse: Seitdem immer mehr Keller als „Weiße Wanne“ aus wasserundurchlässigem Beton gegossen werden und die Keller zum Erdreich hin gedämmt sind, funktioniert die Ableitung der Spannung, sprich der Potentialausgleich im Ernstfall nicht mehr. Der extrem trockene, hochdichte WU-Beton und die Dämmung unterbinden die Weiterleitung der Spannung. Früher, als die Kellerböden noch feucht waren und direkten Kontakt mit dem Erdreich hatten, klappte der Potentialausgleich. Nun ist er unterbrochen.

Demnach liegen Fundamenterder bei WU-Kellern und WU-Kellerböden sowie zum Erdreich gedämmten Kellerböden nicht mehr in der Stahlbetonkonstruktion selbst, sondern unter der Gebäudesohle im Erdreich – bei nicht unterkellerten Gebäuden bis zu 80 Zentimeter. Dort werden sie ringförmig um das gesamte entstehende Haus herum in V4A–Material eingebaut und mit dem Potentialausgleich in der Bodenplatte verbunden. Im Ernstfall wird so die Überspannung gleich unter die Bodenplatte und ins Erdreich geleitet.

Das klappt natürlich nur, wenn alles technisch korrekt geplant und umgesetzt wird. Bauherren sollten deshalb unbedingt auch auf dieses nur für kurze Zeit sichtbare Bauteil achten und ihren unabhängigen Sachverständigen auch mit der Kontrolle des Fundamenterders beauftragen. Der Fundamenterder ist zwar für die meisten längst nicht so interessant wie die neue Badausstattung, aber er entscheidet über die Sicherheit für Leib und Leben.

Es gilt die Regel: Alles was mit Beton ummantelt ist, kann aus normalem Stahl sein. Alles was im Erdreich liegt muss aus nichtrostendem Stahl (V4A-Material) sein.

Fundamenterder werden seit 1980 eingebaut. Ältere Häuser haben oft keinen. Altbaubesitzer sollten sich vom unabhängigen Sachverständigen beraten lassen, was sie für ihren Schutz gegen Blitze tun können. Möglicherweise ist der Einbau einer Blitzschutzanlage sinnvoll, obwohl sie eigentlich nur bei exponierten Bauten empfohlen wird. In jedem Fall sollten Altbaubesitzer den Erdungswiderstand ihres Potentialausgleichs prüfen lassen. Dann wissen sie, ob und wie gut er funktioniert.

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail, Internet oder hier!