MÄRZ/APRIL 2019

Vorsorge gegen Sturzfluten

Unwetter mit Starkregen und Sturzfluten haben in den letzten Jahren große Schäden an Gebäuden und Bauwerken verursacht. Eine Praxishilfe des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hilft Hauseigentümern dabei, die von Starkregen ausgehenden Gefahren für die eigene Immobilie besser einzuschätzen und durch bauliche Maßnahmen zu minimieren.

"Sturzfluten können jeden treffen und für Hausbesitzer sehr teuer werden", sagt der stellvertretende Leiter des BBSR Robert Kaltenbrunner. "Eine effektive bauliche Vorsorge ist deshalb besonders wichtig. Schon kleinere, kostengünstige Maßnahmen bewirken häufig sehr viel." Die Praxishilfe stärkt die Kompetenz lokaler Akteure. Damit wird dem Prinzip der Eigenvorsorge, die als Leitlinie zur Bekämpfung der Folgen des Klimawandels in der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) fest verankert ist, Rechnung getragen.

Die Checklisten der Broschüre zeigen, welche Gebäudeteile bei Starkregen besonders gefährdet sind: Dazu zählen beispielsweise Haus- und Kellereingänge, Türen und Fenster, Lichtschächte, Kellerwände oder Abwasserleitungen. Die Praxishilfe stellt die wichtigsten Maßnahmen vor, mit denen sich Hausbesitzer gegen eindringendes Wasser schützen können: Tiefliegende Gebäudeöffnungen lassen sich beispielsweise durch Schwellen, Stufen und Überdachungen sichern.

Auch druckdichte Fenster im Souterrain halten das Wasser draußen. Rückstausicherungen in Abflussrohren verhindern, dass Wasser aus der Kanalisation zurück ins Haus gedrückt wird. Außenwände, die mit dem Boden in Berührung kommen, sollten durch Bitumen- und Kunststoffbahnen gesichert werden. Bodenschwellen und mobile Barrieren halten abfließendes Niederschlagswasser vom Gebäude fern. Senken, Mulden und unterirdische Speicher können das Wasser auf dem Grundstück zurückhalten.

Neben Empfehlungen gibt die Praxishilfe auch Hinweise zum richtigen Verhalten, sollten Sturzfluten trotz aller Schutzmaßnahmen einmal Keller oder Erdgeschoss treffen.

Die kostenlose Online-Broschüre können Sie hier herunterladen.

Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

Rohrbruch durch Frost: Welche Versicherung zahlt?

Eisige Temperaturen deutlich unter null Grad sind für Wasserrohre gefährlich. Wenn das Wasser in den Leitungen gefriert, drohen enorme Schäden am Haus und in der Wohnung – und nicht immer sind diese durch Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Deshalb ist Vorbeugung nötig.

Heizung nie komplett abstellen

„Durch akute Frosteinwirkung können Rohrbrüche entstehen. Aber auch eine schleichende Zersetzung des Materials ist möglich“, sagt Expertin Christine Gilles von der R+V Versicherung. Das Tückische dabei: Oft wird der Schaden nicht sofort bemerkt – und dann können die Folgen schwerwiegend sein. Umso wichtiger ist es vorzubeugen: „Im Winter sollten Verbraucher die Heizung nie komplett abstellen, auch nicht in wenig genutzten Nebenräumen“, rät R+V-Expertin Gilles.

Wasserschaden ist Versicherungsfall – meistens

Feuchte Wände, fleckige Teppichböden, beschädigte Möbel: Kommt es zu einem Wasserschaden, übernehmen in der Regel Hausrat- und Wohngebäudeversicherung die entstandenen Kosten. „Für sie ist es ein Versicherungsfall, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig austritt, wie es bei einem Rohrbruch der Fall ist“, erklärt Christine Gilles. Allerdings müssen die Versicherten einige Punkte beachten. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie ein defektes Rohr absperren, um größere Schäden zu vermeiden. „Außerdem prüft die Versicherung, ob die Räume beheizt oder die Leitungen entleert und abgesperrt waren.“

Wenn der Versicherungsschutz greift, übernimmt die Hausratversicherung beispielsweise Schäden an Möbeln, Elektrogeräten und Kleidung. Für Schäden am Gebäude selbst ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. „Das sind auch Frost- und Bruchschäden an Leitungen in Außenwänden, im Heizungskeller und oft auch außerhalb des Hauses“, sagt R+V-Expertin Gilles.

Weitere Tipps

  • Bei möglicherweise undichten Leitungen den Wasserzähler überprüfen: Läuft dieser trotz geschlossener Wasserhähne, tritt irgendwo Wasser aus.
  • Heizkörper bei kalten Außentemperaturen nie ganz abdrehen, sondern mindestens auf Frostschutzstellung drehen. Diese wird häufig durch ein Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet. Das gilt besonders auch während einer längeren Abwesenheit.
  • Selten genutzte Räume wie Dachböden, Keller- und Abstellräume dennoch regelmäßig heizen.
  • Wasserentnahmestellen im Freien, etwa im Garten, vor der Frostperiode entleeren.

Quelle: R+V Allgemeine Versicherung AG