NOVEMBER/DEZEMBER 2013

Vor dem Kauf eines Gartenhauses Genehmigungsverfahren klären lassen

Wer sich ein Gartenhaus kaufen möchte, der sollte vorab klären, welche baurechtlichen Genehmigungen er dazu benötigt. Je nach Bundesland gelten nämlich unterschiedliche Bedingungen, ab wann aus einer einfachen Blockhütte ein genehmigungspflichtiges Gebäude wird.Die Landesbauordnungen schreiben dabei nicht nur maximale Grundflächen vor, die ein genehmigungsfreies Haus nicht überschreiten darf, sondern auch, ob die Gartenhausbesitzer für den Aufbau eine Statik benötigen oder nicht.

                              

Unter Umständen kommen dann auf den Gartenhauskäufer zusätzliche Kosten zu, die den Preis des günstigen Selbstbausatzes überraschend in die Höhe katapultieren. Daher, schon vor dem Kauf des Gartenhauses mit der zuständigen Behörde reden und klären, welche Genehmigungsunterlagen benötigt werden, oder ob sich die Behörde mit der pauschalen Zulassung des Bausatzhauses zufrieden gibt, den Qualitätsprodukte ja immer haben sollten.

Am Besten nehmen sich die Kaufinteressenten einen Prospekt und gehen direkt zur Behörde. Die Durchführungsverordnungen der Bauordnungsämter verlangen nur Unterlagen, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind. Die Entscheidung darüber, welche Unterlagen vorliegen müssen, obliegt den jeweiligen Bearbeitern. Einen Rechtsanspruch auf lockere Handhabung hat der Bauherr allerdings nicht.

Demnach sollte grundsätzlich folgende Regel gelten: Immer vor dem Kauf das zuständige Bauamt fragen!

Keinesfalls sollten Hausbesitzer den kleinen Bau im Garten "schwarz" aufstellen. Selbst wenn die Behörde es nicht merkt, die besten Helfer des Bauamts sind unfreundliche Nachbarn. Irgendeiner ruft bestimmt dort an und setzt die Ordnungshüter auf die richtige Fährte. Dann drohen Bußgeld, Abbruchverfügung und teure Nachgenehmigungsverfahren. Das sollten Grundstücksbesitzer vermeiden.

Weitere Informationen hier oder beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail