NOVEMBER/DEZEMBER 2017

Brandschutz zu Hause – Schützen Sie sich vor Feuer!

Fast 240.000 Mal brennt es in Deutschland jedes Jahr. Etwa 800 Menschen kommen allein bei Wohnungsbränden ums Leben. Weitere 5.500 Brandopfer werden schwer verletzt, 140.000 Menschen erleiden Rauchvergiftungen. Den Sachschaden in Privathaushalten beziffern Versicherer auf über drei Milliarden Euro. Das sind dramatische Zahlen. Und sie zeigen deutlich: Brandschutz ist lebenswichtig!
Brandschutz beginnt bereits bei der Planung. Die einzelnen Bundesländer haben das in ihren jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Zum Teil recht unterschiedlich! Grundsätzlich muss bei allen Bauwerken der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt werden. Auch Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge sind gesetzlich vorgeschrieben. Damit der Neubau auch all diesen Gesetzen entspricht und nur zugelassene Baumaterialien verwendet werden, sollten alle privaten Bauherren ihre Bauverträge sorgfältig prüfen. Vor allem Bauherren, die mit Bauträgern und Schlüsselfertig-Anbietern bauen, sollten die Baubeschreibungen vor Vertragsabschluss von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Nur so können sie böse Überraschungen und teure Nachbesserungen vermeiden.

Die Haftung beim Brandschutz trägt grundsätzlich der Hausherr. Deshalb sollte er im Zweifel auch immer einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen, der klärt, was der Hausherr veranlassen, wo und wie er gegebenenfalls nachrüsten muss. Brandschutz ist kein lästiges Übel, sondern lebensrettende Vorsicht. Deshalb sollten Bauherren, Hausbesitzer und Wohnungseigentümer schon aus eigenem Interesse über Brandschutz und Rettungswege nachdenken. Selbst wenn die Bauordnung im Detail nichts Genaues vorschreibt: Wie kommt die Familie, wenn das Treppenhaus brennt, aus dem Dachgeschoss oder dem Keller ins Freie? Der zweite Rettungsweg gehört zur seriösen Planung und ist für jedes Geschoss vorgeschrieben. Fehlt er, ist das ein Planungsfehler. Deshalb ist es wichtig, den Bausachverständigen die Pläne im Vorfeld daraufhin prüfen zu lassen. Das allein reicht aber noch nicht aus: Kluge Bauherren machen sich in jedem Fall Gedanken, wie sie aus dem Spitzboden oder dem Keller im Brandfall flüchten können – es geht schließlich um die eigene Sicherheit. Und da steckt der Teufel im baulichen Detail: Sind die Kellerschächte für die Flucht groß genug? Sind die Abdeckgitter von innen zu öffnen? Einbruchschutzmaßnahmen werden beim Brand schnell zur tödlichen Falle. Und: Über welche Wege retten sich Rollstuhlfahrer im Brandfall ins Freie? All diese Details müssen Bauherren und Hausbesitzer beizeiten bedenken.

Die Ursachen für Brände sind vielfältig. Allein elf Prozent der Wohnungsbrände gehen auf das Konto zündelnder Kinder! Andere Ursachen sind defekte Elektrogeräte oder Geräte im Stand-by-Modus. Besonders gefährdet ist auch die Küche: überhitztes Fett in Pfannen und Töpfen führt immer wieder zu schweren Bränden. Auch vergessene Kerzen und Menschen, die im Bett rauchen und dabei einschlafen verursachen zahlreiche Haus- und Wohnungsbrände. Die meisten Brandopfer ereilt ihr Schicksal nachts und in ihrem eigenen Zuhause, weil sie den Brandgeruch im Schlaf nicht riechen können. 95 Prozent aller Brandopfer sterben nicht in den Flammen, sondern ersticken qualvoll an einer Rauchvergiftung. Besonders tragisch: Trotz dieser alarmierenden Tatsachen sind Brandmelder in Deutschlands Wohnhäusern noch nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben.  Erst nach und nach verordnen die Länder den Einbau im Neu- und auch  im Altbau. Verantwortungsbewusste Bauherren und Hausbesitzer installieren die Rauchmelder auf eigene Initiative! Als Mindestschutz gilt: ein Rauchmelder im Flur jeder Etage des Einfamilienhauses  – vom Keller bis zum Spitzboden – und ein weiterer in jedem Kinder- und Schlafzimmer. Weil Rauch grundsätzlich nach oben steigt, müssen die tassengroßen Melder immer an  der Decke montiert werden, stets in  der Mitte des Raumes und nicht in der Nähe von Lüftungsschächten oder an zugigen Stellen. Nur im Bad und in der Küche direkt sollten Bauherren auf Rauchmelder verzichten; Dämpfe und Dunstschwaden führen nämlich häufig zu Fehlalarmen.

Die Küche ist der problematischste Bereich des Hauses: Hier brechen 70 Prozent aller Wohnungsbrände aus und, so rechnen Brandschutzexperten, bei Küchenbränden wird oft der Gegenwert eines Kleinwagens vernichtet. Schäden, die die Versicherung nicht vollständig zahlt, wenn der Brand grob fahrlässig herbeigeführt wurde! Gefürchtet sind bei Fachleuten vor allem Fettbrände. Dabei entzündet sich überhitztes Fett in Pfannen und Töpfen, manchmal auch übersättigtes Filterpapier in den Dunstabzugshauben über dem Herd. Brennendes Fett darf unter keinen Umständen mit Wasser gelöscht werden – das kann den Brand schlagartig ausweiten. Fettbrände müssen entweder mit einem Schaumlöscher bekämpft oder mit einer Löschdecke erstickt werden. Das klappt aber nur, wenn Feuerlöscher oder Löschdecke auch nah genug am potenziellen Brandherd aufbewahrt werden. Sinnvoll sind Löscher aller Art im Flur und Eingangsbereich untergebracht.  Eine zierlich verpackte Löschdecke findet auch an der Küchenwand Platz – allerdings nicht über dem Herd, denn dort ist sie bei einem Fettbrand unerreichbar. Fachleute unterscheiden verschiedene Arten von Feuerlöschern. Als Löschmittel werden entweder nicht brennbare Gase, Löschpulver, Wasser oder wässrige Lösungen sowie Schaum verwendet. Angeboten werden so genannte Aufladelöscher, bei denen Lösch- und Treibmittel in zwei Behältern des Löschers getrennt aufbewahrt und erst im Einsatzfall gemischt werden, und so genannte Dauerdrucklöscher, bei denen Lösch- und Treibmittel in einem Behältnis fertig gemischt sind. Alle Löscher müssen regelmäßig gewartet werden. Allerdings ist nicht jeder Löscher für jeden Brand geeignet. Wasserlöscher beispielsweise dürfen nicht bei Fettbränden verwendet werden. Beim Einsatz an brennenden elektrischen Geräten kann es zum Stromüberschlag kommen. Deshalb muss beim Löschen ein Abstand von drei Metern eingehalten werden. Schaden an elektrischen Geräten und PCs verursachen auch Pulverlöscher. CO2-Löscher werden vorzugsweise im Technikbereich eingesetzt, fürs Einfamilienhaus sind sie nicht ideal. Weitgehend unproblematisch und geeignet für den Privathaushalt sind Schaumlöscher. Der ideale Abstand zum Brandherd beim Löschen: ein Meter.

Checkliste: Achtung, Notfall!
Im Notfall müssen Sie schnell Hilfe holen. Bei Feuer, auch mit Verletzten, immer die 112 wählen. Das funktioniert übers Festnetztelefon wie auch übers Handy. Auch mit einem wegen Zahlungsverzug gesperrten Mobiltelefon oder ohne Prepaid-Guthaben können Sie die 112 erreichen.

Befolgen Sie dann unbedingt folgendes Prozedere:

Melden Sie, WER anruft: Nennen Sie Ihren Namen und die Telefonnummer unter der die Notruf-Leitstelle Sie für Nachfragen erreichen kann.

Beschreiben Sie WO Sie Hilfe brauchen, also den Einsatzort: Geben Sie Straße, Hausnummer, Stockwerk an. Nennen Sie auch Besonderheiten wie etwa »Hinterhof«, »Parkplatz«, »Garten hinter dem Haus« oder ähnliches.

Erklären Sie, WAS passiert ist: Erklären Sie mit kurzen Worten was passiert ist. »Es brennt in der Wohnung«.

Geben Sie an WIE viele Verletzte Hilfe brauchen: Teilen Sie der Notrufzentrale die Anzahl der Verletzten mit und auch, ob und wie viele Menschen noch im Gebäude eingeschlossen sind.

Beschreiben Sie, WELCHE Verletzungen die Brandopfer haben: Je genauer Ihre Angaben sind, desto schneller und wirkungsvoller kann geholfen werden.

Warten Sie auf RÜCKFRAGEN! Legen Sie nach Ihrer Meldung nicht auf, sondern warten Sie eventuelle Rückfragen der Notrufzentrale erst noch ab. Möglicherweise brauchen sie noch konkretere Angaben, um ausreichend und vor allem die richtigen Hilfskräfte zu schicken.

Übrigens: Die Arbeitskosten, die bei derregelmäßigen Instandhaltung von Feuerlöschern, Rauchwarnmeldern oder anderen Brandschutzeinrichtungen im Privathaushalt anfallen, sind als so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar (§35a Einkommensteuergesetz). Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung einschließlich der Mehrwertsteuer, höchstens jedoch 1.200 Euro pro Jahr. Rechnung und bankbestätigte Überweisung dem Finanzamt bei der Abgabe der Steuererklärung am besten gleich mit vorlegen und Vater Staat am Brandschutz beteiligen

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail, Internet oder hier!