SEPTEMBER/OKTOBER 2013

Bei der Hausplanung schon ans Alter denken / Eichgebührenerhöhung vom Bundesrat beschlossen

Bauherren von heute sollten bereits an ihr Alter denken und vorausschauend barrierefrei planen. In der Planungsphase können viele Details bedacht werden, um das Einfamilienhaus ohne größeren bautechnischen oder finanziellen Aufwand für eventuelle alters- oder unfallbedingte Behinderungen vorzubereiten. Der Einsatz lohnt sich, denn nach wie vor ist der private Hausbau eine der wichtigsten Aspekte der individuellen Altersvorsorge. Wer sein eigenes Haus auch im Alter und bei Behinderung weiter bewohnen kann, der wahrt seine Unabhängigkeit. 

Behindertengerechte Planung beginnt an der Haustür. Kluge Bauherren vermeiden Schwellen und Treppenstufen unmittelbar an der Haustür. Sie sind lästig im Alltag und bilden für Alte, Geh- und Sehbehinderte wie auch für Rollstuhlfahrer gefährliche, kaum zu überwindende Hindernisse. Vorausschauende Bauherren planen auch von vornherein viel Platz vor und hinter der Haustür ein. Dieser Raum bewährt sich im Alltag junger Familien mit Kinderwagen und Rutschautos, aber auch für Rollstuhlfahrer.

Wer nach einem Unfall oder im Alter auf den Rollstuhl angewiesen ist, der braucht Bewegungsfläche: 1,50 Meter auf 1,50 Meter benötigen Rollstuhlfahrer zum rangieren. Dieser Platz sollte grundsätzlich vor allen Türen, an allen Treppenantritten, im Flur, im Bad, in der Küche und auch auf der Gästetoilette eingeplant werden. Stimmen die Grundmaße, reicht der Platz im Fall des Falles für den Rollstuhl aus.

Ein weiteres Problem: Fast alle Hauseingänge moderner Einfamilienhäuser liegen heute über dem Gartenniveau. Ein bis zwei Stufen muss überwinden, wer ins Haus will. Dieser Abstand ist zwar bautechnisch sinnvoll, um die Gebäudefuge am Sockel über das Gelände hinaus zu heben und damit vor Staunässe zu sichern, für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte aber werden diese Stufen zum unüberwindlichen Hindernis, die nachträgliche Beseitigung der Hemmschwellen kommt teuer. Besser, der Bauherr plant beizeiten Alternativen ein: Beim Einfamilienhaus kann zum Beispiel direkt an der Haustür eine abgedeckte Bodenablaufrinne vorgesehen werden. Die verhindert, dass Regenwasser oder ähnliches in den Hausflur gelangt. Maßnahmen, die, bei rechtzeitiger und fachlich kompetenter Planung, keinen Euro extra kosten.

Wichtig sind auch die Haustüren: 90 Zentimeter lichtes Durchgangsmaß sollten im Neubau heute selbstverständlich sein. Diese Breite reicht auch für Rollstuhlfahrer aus – also eine sinnvolle Investition in eine komfortable Zukunft.

Weitere Informationen sowie Planungsgrundlagen

Eichgebührenerhöhung vom Bundesrat beschlossen

In der Sitzung am 5. Juli 2013 hat der Bundesrat die Änderung der Eichkostenverordnung (EichKostV) beschlossen. Die Änderung ist mit Verordnung des Bundesamtes für Wirtschaft und Technologie und Veröffentlichung am 02. August 2013 rückwirkend zum 31.07.2013 in Kraft getreten.

Die Eichkostenverordnung regelt Gebühren, Auslagen und Stundensätze der Eichverwaltungen und der staatlich anerkannten Prüfstellen. Die letzte Anhebung der Sätze erfolgte 2001, die zuständigen Behörden waren zunehmend von einer Kostenunterdeckung betroffen. Verschiedene Rechnungshöfe und Finanzministerien der Bundesländer haben auf diese Problematik aufmerksam gemacht.

Die Anhebung um durchschnittlich 10 Prozent stellt nur einen ersten Schritt dar, weitere notwendige Gebührenanpassungen sollen nach der anstehenden Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und der inhaltlichen Überarbeitung der Eichkostenverordnung vorgenommen werden.

Beispiel

Bisher

Seit 01.08.2013

Kaltwasserzähler bis Qn 6 m³/h (Q3 10 m³/h)

6,40 €

7,00 €

Warmwasserzähler bis Qn 6 m³/h (Q3 10 m³/h)

7,50 €

8,20 €

Kompaktwärmezähler bis Qn 6 m³/h

31,70 €

35,20 €

Hier finden Sie die gesamte Übersicht der gesetzlichen Eichgebühren seit 01.08.2013.