BAK

Die Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) ist ein Zusammenschluss der 16 Länderarchitektenkammern in Deutschland. Die BAK vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die Interessen von rund 121.800 Architekten gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Architekten zählen wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Apotheker zu den Freien Berufen, deren Titel gesetzlich geschützt sind. Nur wer bei der Architektenkammer seines Bundeslandes registriert ist, darf sich ,Architekt’, ,Garten- und Landschaftsarchitekt’, ,Innenarchitekt’ oder ,Städtebauarchitekt/Stadtplaner’ nennen.

Fachliche und persönliche Mindestvoraus­setzun­gen sichern den Schutz von Bauherren und Verbrauchern.

Die Mehrheit der Architekten, knapp 87 Prozent, ist im Hochbau tätig. Die Landschafts­architekten stellen rund sechs, die Innenarchitekten etwas über vier Prozent der Kammermitglieder. Die Stadtplaner sind mit circa drei Prozent die kleinste Gruppe.

Jeder Architekt erhält das Deutsche Architektenblatt, das monatlich erscheinende offizielle Organ der BAK und der Länderarchitektenkammern. Das Architektenrecht und das Bauordnungsrecht sind Ländersache. Doch viele wichtige berufspolitische Entscheidungen fallen in Berlin oder Brüssel. Für eine erfolgreiche Interessenvertretung ist das gute Zusammenspiel von Länderarchitektenkammern und BAK deshalb von entscheidender Bedeutung. Die BAK bringt die Auffassung des Berufsstands gegenüber der Allgemeinheit und den zuständigen Institutionen zur Geltung, um die Rahmenbedingungen für die Berufsausübung der Architekten zu verbessern und das gesellschaftliche Bewusstsein für die gebaute Umwelt zu stärken. Architekten können nur zum Wohle von Bauherren, Nutzern und Öffentlichkeit wirken, wenn Planungsleistungen über die Qualität und nicht über den Preis konkurrieren. Ein bewährtes Instrument des Leistungswettbewerbs ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), an deren Fortentwicklung die BAK mitarbeitet.