Gesamtes Leistungsbild der Objektplanung

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Berechnung der Entgelte für Architekten und Ingenieure. Allerdings kann man auch an dieser Unterteilung gut erkennen, welche Arbeiten ein Architekt / Ingenieur erbringen kann. Ein Bauvorhaben wird in folgende Leistungsphasen unterteilt:

1.      Grundlagenermittlung

Sie steht vor dem Entwurf für ein Bauvorhaben und beinhaltet Folgendes:

  • Klärung der Planungsaufgabe auf Grundlage der Wünsche des Auftraggebers/ Bauherrn, auch hinsichtlich Größen, Gestaltung, Kostenrahmen u.ä.,
  • Beratung des Auftraggebers zum gesamten Leistungsbedarf und zu den Notwendigkeiten des Vorhabens, Entscheidungshilfen und Konkretisierung der Ergebnisse,
  • Feststellung der Besonderheiten des Vorhabens und seines Standorts nach Art, Nutzung, Umfeld etc.,
  • Zusammenstellung der baurechtlichen Eckwerte für die Planung und Umsetzung 

2.      Vorplanung

Die Vorplanung kennzeichnet die zweite Leistungsphase (LPH 2) der HOAI und ist Teil der Vorbereitung einer Entwurfsplanung.

  • Sie behandelt eine Grundlagenanalyse, die Abstimmung der Aufgabenstellung und die Erarbeitung eines Planungskonzeptes. Das Planungskonzept wird grob mit Hilfe von Strichskizzen und Erläuterungen dargestellt.
  • In der Phase der Vorplanung werden die Behörden erstmals kontaktiert und die Genehmigungsfähigkeit geprüft.
  • Neben der eigentlichen Vorplanung ist auch eine Kostenschätzung anzufertigen, die Rechenschaft über die zu erwartenden Kosten ablegt. Um eine aussagekräftige Kostenschätzung aufstellen zu können, müssen in der Phase der Vorplanung bereits Eigenschaften, wie beispielsweise der Ausstattungsstandard oder die Bruttogeschossfläche, bekannt sein.

3.      Entwurfsplanung

Dies ist die Phase in einem Planungsprozess, in dem ein Entwurf erarbeitet wird.

Ziel ist ein stimmiges und realisierbares Planungskonzept, das alle projektspezifischen Problemstellungen berücksichtigt. In der HOAI wird auch detailliert festgelegt, welche Anforderungen bezüglich Darstellung und Planungstiefe eine Entwurfsplanung zu erfüllen hat. Diese unterscheiden sich bezogen auf das jeweilige Fachgebiet (z. B. Gebäude, Freianlagen und Raumbildenden Ausbauten, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung).Bei der Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und Raumbildende Ausbauten beispielsweise umfasst die Leistungsphase Entwurfsplanung nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 HOAI folgende Grundleistungen:

  • Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf.
  • Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
  • Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
  • Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, zum Beispiel durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens; bei Freianlagen: im Maßstab 1:500 bis 1:100, insbesondere mit Angaben zur Verbesserung der Biotopfunktion, zu Vermeidungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie zur differenzierten Bepflanzung; bei raumbildenden Ausbauten: im Maßstab 1:50 bis 1:20, insbesondere mit Einzelheiten der Wandabwicklungen, Farb-, Licht- und Materialgestaltung), gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach wiederkehrender Raumgruppen.
  • Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.
  • Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht.
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung.
  • Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen.

4.      Genehmigungsplanung

auch Eingabeplanung oder Einreichplanung genannt, ist ein Teil der Bauplanung zur Erstellung von Bauwerken.

Sie umfasst alle Arbeiten zur Zusammenstellung eines Bauantrags mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung. Ein derartiger Bauantrag - für ein Bauvorhaben - besteht (in Deutschland) meist aus folgenden Teilen:

  • Eingabeplan mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten im Maßstab 1:100.
  • Bauantragsformular.
  • Gegebenenfalls Baubeschreibung.
  • Statistischer Erhebungsbogen.
  • Lageplan, meist im Maßstab 1:500 oder 1:1000.
  • Wärmeschutznachweis (im Regelfall nach Erteilung der Baugenehmigung einzureichen) siehe auch separater Leistungspunkt Ingenieurleistungen für Wärmeschutz.
  • Standsicherheitsnachweis oder auch Tragwerksplanung, Statischer Nachweis, Statik (im Regelfall nach Erteilung der Baugenehmigung einzureichen) siehe auch separater Leistungspunkt Ingenieurleistungen für Tragwerksplanung.
  • ggf. weiteren notwendige Nachweise und Angaben, die zur Erteilung der Genehmigung von der Bauaufsichtsbehörde gefordert werden.

Genehmigungsplanungen dürfen in Deutschland, nur von Bauvorlageberechtigten (Architekten und Bauingenieure) angefertigt werden. Der Leistungsumfang der Genehmigungsplanung nach der verbindlichen HOAI umfasst nicht die zusätzlich notwendigen Nachweise wie Standsicherheits-, Brandschutz- und Wärmeschutznachweis. Diese sind separate Leistungen, welche jedoch von unserem Büro erbracht werden können.

5.   Ausführungsplanung

Im Rahmen der Ausführungsplanung wird die vorangegangene Genehmigungsplanung soweit durchgearbeitet, dass das Bauvorhaben realisiert werden kann. Während des Planungsprozesses findet meist ein intensiver Austausch mit Fachleuten wie Ingenieuren, Produktherstellern und eventuell auch ausführenden Unternehmen statt, um Detailpunkte zu lösen. Schwerpunkt der Ausführungsplanung ist die Erstellung von Werkplänen in meist größerem Maßstab (Grundrisse und Schnitte im M 1:50, Details von M 1:20 bis M 1:1). Ziel der Ausführungsplanung ist ein Plansatz, der zum Bau freigegeben wird. Die Ausführungsplanung ein komplexer und interaktiver Prozess ist, in dessen Verlauf es zu Planungsänderungen kommen kann. Die Ausführungspläne enthalten alle Angaben, die zur Erstellung oder zum Umbau des Bauwerks erforderlich sind. Dies sind zum Beispiel Maße, Materialangaben, Angaben zur Qualität und Beschaffenheit, Toleranzen und Verarbeitungshinweise. Bestandteil der Ausführungsplanung können auch schriftliche Anweisungen in Tabellenform sein. Beispiel hierfür sind Türlisten um alle erforderlichen Türen zu beschreiben. Eine Stückliste wird nicht erstellt. Die Ausführungsplanung ist Voraussetzung für die Mengen- und Massenermittlung und dient damit zur Vorbereitung der Vergabe. Bei der Abrechnung der Bauleistung werden die Ausführungspläne als Abrechnungspläne zum Aufmass und der damit verbundenen Mengenermittlung verwendet.

6.   Vorbereitung der Vergabe

hat das Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen, Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen und das Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung ebenfalls Beteiligten zum Inhalt.  

7.   Mitwirkung bei der Vergabe

diese sieht folgende Leistungen vor:

  • Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche.
  • Einholen von Angeboten.
  • Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller fachlich Beteiligten.
  • Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken.
  • Verhandlung mit Bietern.
  • Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote.
  • Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung.
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung.

8.   Objektüberwachung

Hier vollzieht sich der eigentliche Hausbau:

  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.
  • Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten.
  • Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen.
  • Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm).
  • Führen eines Bautagebuches.
  • Gemeinsames Aufmass mit den bauausführenden Unternehmen.
  • Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln.
  • Rechnungsprüfung.
  • Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht.
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran.
  • Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle.
  • Auflisten der Gewährleistungsfristen.
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel.
  • Kostenkontrolle durch Überprüfung der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.

9.   Objektbetreuung und Dokumentation

dient der Betreuung des fertigen Objekts:

  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen.
  • Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten.
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen, Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts.

Des Weiteren wird in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure unter 5 verschiedenen Honorarzonen unterschieden. Diese drücken unterschiedliche Schwierigkeitsgrade bei der Planung einer Immobilie aus (von I = geringe Planungsanforderungen bis IV = sehr hohe Planungsanforderungen.