Ingenieurleistungen für Schallschutz

Anforderungen an den Schallschutz von Innen- und Außenbauteilen ergeben sich aus der bauaufsichtlich eingeführten DIN 4109, der TA Lärm sowie diversen Richtlinien

Leistungen für Schallschutz werden erbracht, um

  • in Gebäuden und Innenräumen einen angemessenen Luft- und Trittschallschutz, Schutz gegen von außen eindringende Geräusche und gegen Geräusche von Anlagen der Technischen Ausrüstung und Einrichtungen zu erreichen (baulicher Schallschutz),
  • Aufstellen die Umgebung geräuscherzeugender Anlagen gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm zu schützen (Schallimmissionsschutz).

Zu den Leistungen für baulichen Schallschutz zählen insbesondere:

  • Leistungen zur Planung und zum Nachweis der Erfüllung von Schallschutzanforderungen, soweit objektbezogene schalltechnische Berechnungen oder Untersuchungen erforderlich werden (Bauakustik),
  • schalltechnische Messungen, zum Beispiel zur Bestimmung von Luft- und Trittschalldämmung, der Geräusche von Anlagen der Technischen Ausrüstung und von Außengeräuschen.

Zu den Leistungen für den Schallimmissionsschutz zählen insbesondere:

  • schalltechnische Bestandsaufnahme, Erarbeiten des Planungskonzepts,
  • Festlegen der schalltechnischen Anforderungen,
  • Entwerfen der Schallschutzmaßnahmen, Aufstellen der Nachweise des Schallschutzes,
  • Mitwirken bei der Ausführungsplanung, Mitwirken bei der Überwachung schalltechnisch wichtiger Ausführungsarbeiten,
  • Abschlußmessungen.

Auch hier greifen wir, falls der Fachmann nicht im Hause ist, auf ein weit verzweigtes Netzwerk und verlässliche Kontakte zurück, so dass Sie sicher sein können, den Rat und die Leistung eines kompetenten Teams zu erhalten.