Ingenieurleistungen für Tragwerksplanung

Gemäß allgemeiner Definition ist die Tragwerksplanung bzw. im allgemeinen Sprachgebrauch die Statik, die Lehre vom Gleichgewicht der Kräfte. Bezogen auf ein Gebäude sind in der Tragwerks-planung die Lasten aus Eigengewicht, Verkehrs- und Traglasten, sowie Windlasten nach ihrer Art und Wirkung auf das Gebäude zu ermitteln. Weiterhin beinhaltet die Tragwerksplanung Nachweise zur Standsicherheit in Bezug auf Brandschutz zu führen. Diese konstruktiven Voraussetzungen für das Tragwerk haben einen enormen Einfluss auf Kosten, Bauzeit und auch Ästhetik. Zusammen mit dem Architekten-Entwurf wird für das geplante Bauwerk das wirtschaftlichste Tragsystem entwickelt.  Durch die frühzeitige Einbindung des Statikers wird somit für die o.g. Faktoren eine hohe Planungssicherheit gewährleistet. Die Tragwerksplanung hat somit einen gleich hohen Stellenwert wie die Architektur und ist mit dieser im Einklang zu planen. Eine Statik, die erst nach Fertigstellung des Entwurfes eingearbeitet wird, kann nie optimal und wirtschaftlich sein, sondern wirkt unter Umständen ungewollt bestimmend für das Bauwerk.

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) unterteilt das Leistungsbild der Tragwerksplanung in folgende Leistungsphasen

1.      Grundlagenermittlung

  • Klären der Aufgabenstellung.
  • Ermitteln der vorgegebenen Randbedingungen.
  • Klären der Aufgabenstellung.
  • Ortsbesichtigung.
  • Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten.
  • Zusammenstellen und Werten von Unterlagen.
  • Erläutern von Planungsdaten.
  • Ermitteln des Leistungsumfangs und der erforderlichen Vorarbeiten, zum Beispiel Baugrunduntersuchungen, Vermessungsleistungen, Immissionsschutz.
  • Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
  • Zusammenfassen der Ergebnisse.

2.      Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

  • Übernahme der Ergebnisse aus Leistungsphase 1.
  • Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit.
  • Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung derLösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart.
  • Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.
  • Mitwirken bei der Kostenschätzung; bei Gebäuden und zugehörigen baulichen Anlagen nach DIN 276.

3.   Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

  • Erarbeiten der Tragwerkslösung unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung.
  • Überschlägige statische Berechnung und Bemessung.
  • Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und Hauptabmessungen des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der tragenden Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel.
  • Mitwirken bei der Objektbeschreibung.
  • Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.
  • Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei Gebäuden und zugehörigen baulichen Anlagen nach DIN 276.
  • Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung.

4.   Genehmigungsplanung

  • Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen.
  • Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen Bauzuständen.
  • Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektsplaners (zum Beispiel in Transparentpausen).
  • Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung zur bauaufsichtlichen Genehmigung.
  • Verhandlungen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren.
  • Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen und Pläne.

5.   Ausführungsplanung

  • Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig gestellten Ausführungspläne des Objektplaners.
  • Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und Verlegeanweisungen, zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbaupläne, Holzkonstruktionspläne (keine Werkstattzeichnungen).
  • Aufstellen detaillierter Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung.

6.   Vorbereitung der Vergabe

  • Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau als Beitrag zur Mengenermittlung des Objektplaners.
  • Überschlägiges Ermitteln der Mengen der konstruktiven Stahlteile und statisch erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau.
  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen als Ergänzung zu den Mengenermittlungen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks.  

Zudem werden die einzelnen Bauvorhaben in 5 verschiedene Honorarzonen (von I = geringer statisch-konstruktiver Schwierigkeitsgrad bis V = sehr hoher statisch-konstruktiver Schwierig-keitsgrad) eingeteilt.