Ingenieurleistungen für Wärmeschutz

Bei unseren Leistungen in Bezug auf „Wärmeschutz“ gehen wir weit über das normale Maß hinaus: Bei uns sind Sie richtig wenn es Ihnen um Unterstützung durch eine

  • Energieberatung bei der Umsetzung und Planung von Neubauten als auch bei Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an Altbauten geht und sie Zuschüsse von Bund, Ländern oder Gemeinden nutzen wollen um die Sanierungskosten zu minimieren.

Durch die gründliche Analyse des Gebäudebestandes werden alle relevanten Daten der Gebäudehülle, natürlich auch der Anlagentechnik (Heizung, Klima, Lüftung) und der persönlichen Nutzung ermittelt. Daraufhin wird für Sie ein individuelles Energiekonzept unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit verschiedener Maßnahmen erstellt werden. Die Energieberatung ist genau auf Sie zugeschnitten und lässt zudem die Möglichkeit nicht außer Acht, wie Sie von Förderzuschüssen oder vom Staat auferlegten günstigen Krediten (z.B. durch die KfW) profitieren können. Mit Hilfe einer Vor - Ort - Energieberatung, die vom Staat  gefördert wird, haben Sie alle notwendigen Daten parat um die richtige Entscheidung nach der Energieberatung zu treffen.

Wir stellen Berechnungen des Energiebedarfs, Wärmebedarfs und der Energiekosten auf; tätigen eine umfassende Wirtschaftlichkeitsprüfung; Berechnen Kosten und Amortisationszeiten, Führen eine Fördermittelrecherche durch und fertigen Fördermittelnachweise, Planen die komplette Sanierungsmaßnahme und führen die Baubegleitung bis zur Fertigstellung der Gesamtmaßnahme durch.

  • Energieausweis: Bestandserfassung und Dokumentation; Bewertung der Gebäude-Energieeffizienz, Ausstellung eines Energieausweises.
  • Wärmeschutz: Aufstellen von bauphysikalischen Nachweisen des Wärme- und Feuchteschutzes, Mindestwärmeschutz, Taupunktberechnung nach aktuell gültiger Energie-Einsparverordnung.
  • Thermographie: Hiermit bezeichnet man die Feststellung der Wärmeemission von Gegenständen, Maschinen, Häusern usw. Mit Hilfe der Thermografie kann ein genaues Bild über mögliche thermische Verluste oder bestehende Wärmequellen ermittelt werden. Dazu werden wärmeempfindliche Sensoren, Infrarotkameras und Luftströmungstests eingesetzt, die entsprechenden Daten erfasst und ausgewertet und die Ergebnisse meist computerisiert mit bestimmten Standardwerten verglichen. Ein wesentlicher Faktor für die Thermogramme ist der Emisionsgrad (Jeder Körper, dessen Temperatur über dem absoluten Nullpunkt liegt, sendet Wärmestrahlung aus. Der Emissionsgrad eines Körpers gibt an, wie viel Strahlung er im Vergleich zu einem idealen Wärmestrahler, einem schwarzen Körper, abgibt.) des zu untersuchenden Objekts. (Wir arbeiten innerhalb unseres weit verzweigten Netzwerkes mit externen Thermographen zusammen).
  • Analyse von Feuchteschäden und Entwicklung von Sanierungskonzepten.
  • Nachweis zum klimabedingten Feuchteschutz zur Verhinderung von tauwasserbedingten Schäden. Die Bestimmung der Tauwassermenge basiert auf den Berechnungsansätzen der DIN 4108-3.
  • Blower Door-Test: Mit dem Differenzdruck-Messverfahren (Blower-Door-Test) wird die Luftdichtigkeit eines Gebäudes gemessen. Das Verfahren dient dazu, Leckagen in der Gebäudehülle aufzuspüren und die Luftwechselrate zu bestimmen. Durch die Druckdifferenzen wird eine konstante Windlast auf das zu messende Gebäude simuliert. Das Ziel eines jeden Bauvorhaben sollte es sein, eine optimale Wohnbehaglichkeit zu erreichen und die dafür eingesetzte Energie zu minimieren. Daher wurde in der 1.Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2002 die Luftdichtheit der Gebäudehülle  verankert. Eine luftdichte Gebäudehülle ist die Voraussetzung für die Realisation zeitgemäßer Energiekonzepte: Energetische Maßnahmen wie beispielsweise der Einbau moderner Heizsysteme oder Fenster erreichen ihr Potenzial nur, wenn unerwünschte Leckagen in der Gebäudehülle beseitigt werden oder erst gar nicht vorhanden sind. Die BlowerDoor-Messung kann zudem vor schwerwiegenden Bauschäden schützen, die entstehen, wenn feuchtwarme Raumluft durch Fugen in die Baukonstruktion eindringt. (Wir vermitteln ihnen durch unser verzweigtes Netzwerk qualifizierte Messtechniker mit dem nötigen Equipment).
  • Bewertung des sommerlichen Wärmeverhaltens von Gebäuden Zur Sicherstellung eines ausreichenden sommerlichen Wärmeschutzes wird bei Wohngebäuden grundsätzlich die Einhaltung des maximal zulässigen Sonneneintragskennwerts gemäß DIN 4108-2 gefordert. Im Bereich der thermischen Behaglichkeit zur Nutzungsgerechtigkeit, spielt das sommerliche Wärmeverhalten eines Wohngebäudes eine bedeutende Rolle. Die im Sommer auftretenden Raumtemperaturen sollten aus Behaglichkeitsgründen so gering wie möglich gehalten werden. Ziel einer „soziologischen“ Gebäudeplanung muss sein, auch im Sommer angenehme Verhältnisse in den Gebäuden zu schaffen. Der Einsatz von Klimatisierungsanlagen ist aufgrund des höheren Energiebedarfs dringend zu vermeiden.
  • Thermische Behaglichkeit: Die wirksame Speicherfähigkeit der Raumumschließungsflächen haben Auswirkungen auf die Raumtemperaturen im Inneren eines Wohngebäudes. Eintretende Warme wird durch die vorhandenen Speichermassen aufgenommen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder abgegeben. Dieser Effekt führt zu geringeren Maximal-Temperaturen im Gebäude. Auch die mittleren Temperaturen im Tagesverlauf sind dadurch im Wohngebäude geringer. Die wirksame Speicherfähigkeit ist insbesondere von der Rohdichte, beispielsweise des Mauerwerks, in den Außenwänden abhängig. Je höher diese ist, umso höher ist auch die wirksame Speicherfähigkeit. Eine weitere Größe zur Beschreibung des sommerlichen Wärmeverhaltens zu nutzungsgerechten Wohngebäuden sind die Übertemperaturgrad-stunden. Diese ergeben sich aus der Überschreitungsdauer und der Überschreitungshöhe der Raumtemperatur von 26 °C.